Kurzprotokoll: BAG-Sitzung vom 23. – 24. September 2016 in Berlin

Kurzprotokoll

Anwesend: Delegierte aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein

Kurzprotokoll aus den Mitschriften von Werner Weindorf und Jutta Paulus

1          Atom-Themen I

1.1         BDK-Antrag zur Kernfusion

Vorstellung der konkurrierenden Anträge durch Anja Schillhaneck (Sprecherin BAG Wissenschaft, Hochschule und Technologiepolitik) und Sylvia Kotting-Uhl (MdB, atompolitische Sprecherin).

Antrag Anja: Dieser übernimmt weitgehend Sylvias Formulierungen, befürwortet Forschung zu Sicherheit und Rückbau von Atomanlagen, schließt Kernfusionsforschung nur aus, sofern es sich um kommerzielle Nutzung bzw. Nutzung zur Energieerzeugung handelt. Grundlagenforschung soll erlaubt bleiben.

Antrag Sylvia: Jegliche Forschung zur Kernfusion darf nicht länger öffentlich gefördert werden. Denk- und Forschungsverbote aus ethischen Gründen darf und muss es geben. Es kann nicht eindeutig getrennt werden, was Grundlagen- und was Anwendungsforschung ist, deshalb muss man klare Linien ziehen.

Nach lebhafter Debatte fand sich ein Kompromiss. In Sylvias Antrag wird Zeile 72 folgendermaßen geändert:

– in Zukunft keine öffentlichen Gelder der Energieforschung mehr für die Erforschung von Kernfusion, Transmutation und Reaktoren der IV. Generation einzustellen, sondern diese Mittel vollständig am Atomausstieg und dem Gelingen der Energiewende auszurichten.

1.2         Bericht aus der Endlager-Kommission

Von Sylvia Kotting-Uhl.

Die Kommission hatte drei Aufgaben:

  • Kriterien für Endlager
  • Beteiligungsprozess
  • Evaluierung Standortauswahlgesetz
1.2.1        Kriterien:

Der Abwägungspunkt Deckgebirge wurde wieder eingeführt und die Fixierung auf Salz als Wirtsgestein ist aufgehoben. Die von den Kritiker*innen geforderte Festlegung der geologischen Barriere Deckgebirge als Pflichtkriterium wurde von den in der Kommission sitzenden Wissenschaftler*innen abgelehnt. Die Einlagerungstemperatur von 100 °C beendet die Fixierung auf Salz und öffnet Standorte in Granit oder Opalinuston. Die derzeitige Nutzung des Geländes soll keine Rolle mehr spielen. Für den letzten Vergleich müssen mindestens zwei Standorte erkundet werden. Diese können in unterschiedlichen Gesteinen liegen, aber auch im gleichen. Theoretisch ist es möglich, dass auch sechs Standorte erkundet werden, dies ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

1.2.2        Beteiligungsprozess

In den in Frage kommende Regionen kann sich jede*r Bürger*in beteiligen. Auf den zen­tralen Konferenzen sollen neben zufällig ausgewählten Bürger*innen der „Rat der Regionen“, die Zwischenlagerstandorte und die Umweltverbände beteiligt werden. Jede im Verfahren befindliche Region kann (unter Angabe von Gründen!) das Verfahren stoppen und neu aufrollen (da begleitend Forschung stattfindet, können sich Voraussetzungen ändern).

1.2.3        Evaluierung Standortauswahlgesetz

Die Klagemöglichkeiten, die auf Grund der ständigen Bestätigung des Prozesses durch den Bundestag auf das Bundesverfassungsgericht begrenzt sind, wurden dahingehend ausgeweitet, dass sowohl vor der untertägigen Erkundung als auch bei der endgültigen Auswahl des Standorts auf Verwaltungsgerichtsebene geklagt werden kann. Die Betreibergesellschaft muss zu 100 % in öffentlicher Hand sein und bleiben. Während der Betriebs­phase können noch andere Entscheidungen getroffen werden; erst mit dem Verschluss (unter Wahrung der Bergbarkeit für 500 Jahre) werden endgültig Fakten geschaffen.

Leider konnten weder Exportverbot noch grundgesetzlich abgesicherter Atomausstieg in der Kommission durchgesetzt werden.

1.3         Diskussion und Kritik

Ob der himmelschreienden Generationenungerechtigkeit, die die Nutzung der Atomenergie produziert, sollten wir so rasch wie möglich so viel wie möglich schultern. Dies läuft dem Anspruch an ein sorgfältiges und ausführliches Verfahren zuwider.

Bei voraussehbarem Meeresspiegelanstieg wird Gorleben überflutet, da der Standort kein intaktes Deckgebirge hat, sollte er von der Suche ausgeschlossen werden (allerdings haben die beiden von den Grünen benannten Geologen dies als nicht wissenschaftlich begründbar abgelehnt). Die Kriterienentwicklung erfolgte nicht streng nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten, sondern entlang der in Gorleben vorgefundenen Gegebenheiten. Gegenrede: Die Herausnahme von Gorleben wäre von allen anderen potentiellen Standorten als nicht fair und offen empfunden worden; die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich.

Die verschiedenen Möglichkeiten, Atommüll zu lagern, wurden nicht diskutiert; ausschließlich die tiefengeologische Lagerung wurde betrachtet. Die Möglichkeit, schwach und mittelstark radioaktiven Müll ggf. zusätzlich ins Endlager zu bringen, schafft große Unsicherheiten in der Bevölkerung an den betroffenen Standorten.

Statt der Entwicklung von gesteinsspezifischen Kriterien, die einen ordentlichen Vergleich von „gleichgesteinigen“ Standorten ermöglicht hätten, werden von Vornherein Äpfel mit Birnen verglichen: die gleichen Kriterien gelten für alle. Die Mindestanzahl von nur zwei zu vergleichenden Standorten läuft auf  „Gorleben plus X“ heraus.

Die Machtfülle im Bundesamt für Entsorgung ohne vernünftige Begleitung und Kontrolle kann zu sehr unglücklichen Entscheidungen führen. Die Zufallsauswahl der zu beteiligenden Bürger*innen negiert den über Jahrzehnte aufgebauten Sachverstand.

1.4         Zwischenlager

Es liegt ein Antrag von Hartwig Berger und Karl-Wilhelm Koch vor, der im AK Atom bereits vordiskutiert wurde. Die Änderungen werden kurz vorgestellt. Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Mitschrift beigefügt.

1.5         TOP Atom auf der BDK

KWK beantragt, dass die BAG-Sprecher*innen sich beim BuVo für einen eigenen TOP Atom einsetzen. Die zeitliche Vorgabe ist aber sehr eng. Wenn Atom ein „richtiger“ TOP wird, muss auch ein Promi reden. Lieber eine der nächsten BDKen dafür auswählen, jetzt das Thema an „Energie“ andocken. Gegenrede: Passt nicht zu Energiewende! Änderung des Antrags: Atom-Anträge irgendwie aus dem V-Ranking rausholen. In der Abstimmung wurde dieser Antrag mit vier Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und mannigfachen Enthaltungen angenommen. Für längere Diskussionen ist eine BDK nicht der geeignete Ort. Besser wäre es, in der Böll-Stiftung einen Kongress zum Thema vorzuschlagen.

2          Zukunft des EEG

2.1         Vortrag Hans-Josef Fell

Nach der neuen Studie des New Climate Institute bedeutet das < 1,5-°C-Ziel von Paris 100 % EE in allen Bereichen bis 2035 global. Dahinter fallen alle Szenarien und Pläne bislang weit zurück. Mit den aktuellen Zahlen für die globale Erwärmung könnte selbst das Jahr 2035 zu spät sein, um die 1,5-°C-Grenze zu halten.

Weltweit nehmen die Investitionen in EE enorm zu, nur in Europa sind die Zahlen seit 2011 rückläufig. In Deutschland haben sich die Investitionen im letzten Jahr sogar halbiert. Beim aktuellen Tempo des Ausbaus können nicht einmal die 90 TWh Kernenergie, die bis Ende 2022 wegfallen, ersetzt werden. Durch die Umstellung auf Ausschreibungen werden die Ausbauziele aller Wahrscheinlichkeit nicht erreicht; dies zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.

Was ist zu tun?

  • Kampagne starten mit dem Duktus: „Erneuerbare sind die Überlebensstrategie der Menschheit.“
  • Solarinitiativen, insbesondere mit Jugendlichen, starten
  • Neue Geschäftsmodelle finden, die von politischer Unterstützung unabhängig sind
  • Kombikraftwerke aus einem Mix EE und Speicher initiieren, um die Integration der fluktuierenden EE nicht allein den Netzbetreibern zu überlassen

 

Konkrete Punkte für ein reaktiviertes EEG:

  • Deckel streichen
  • Regionalstromverordnung
  • Ausschreibungen abschaffen
  • EEG-Umlage auf Ökostrom abschaffen
  • Anschlussvergütungsschema für EE-Anlagen nach 20 Jahren
  • Entbürokratisierung für kleine Erzeuger und Direktvermarktungsmodelle
  • Vergütung für Kombikraftwerke

 

Zu erhaltende Eckpunkte:

  • privilegierter Netzzugang
  • Einspeisevergütung differenziert nach Technologie und Größe
  • keine Refinanzierung über Steuern
  • keine Obergrenze für eingespeiste Menge, keine Deckel
  • feste Vergütungsdauer
  • Degression mit Innovationsentwicklung

 

Kostensenkungsmöglichkeiten:

  • Rückführung BesAR auf wirklich energieintensive Branchen im internationalen Wettbewerb
  • umlagefreier Eigenverbrauch nur für emissionsarme Technologien
  • Beteiligung der Industrie am Merit-Order-Effekt
  • Wiedereinführung Grünstromprivileg
  • Wälzungsmechanismus ändern

 

Weiterentwicklungsmöglichkeiten:

  • Anschlussvergütungsschema
  • Biomasse an Nachhaltigkeit ausrichten
  • Direktvermarktung stärken
  • Kombikraftwerksvergütung einführen
  • Biokohle als Substitut für Kohle

Kurzes Eingehen auf die schweizer Studie von Kohle und Nussbaumer zu Windenergie und Vogelschutz. Nach deren Erhebungen hat die Zahl der Rotmilane in Deutschland trotz Ausbau der Windenergie zugenommen. Die Methodik ist umstritten, aber das ist das Hochrechnen von Totfunden auch. Absurd ist insbesondere, dass Windenergieanlagen rechtlich wie Jäger als „vermeidbare Tötungsursache“ behandelt werden. Nach dieser Logik und den Opferzahlen Greifvögel im Straßenverkehr dürfte kein Auto mehr zugelassen werden.

2.2         Diskussion

Konsens hinsichtlich der unangemessenen Förderung der Großindustrie durch Befreiung von der EEG-Umlage – Subventionen sollten, wenn schon, aus Steuern bezahlt werden. Welche industrielle Produktion wir weiterhin „wollen“, ist noch nicht ausdiskutiert (Stichworte Pestizide, Verbrennungsmotoren).

Kurzes Andiskutieren der Frage, ob eine kräftige CO2-Steuer das EEG überflüssig machen würde. Zumindest würde die Planbarkeit einer kontrolliert ansteigenden Steuer Investitionen in EE und Effizienz erleichtern.

Für eine bessere Akzeptanz sollten wir auf unser Wording achten: „Ausstieg“ ist negativ besetzt, mit positiven Botschaften kommt man weiter („Industrie und Energieversorgung zukunftsfähig machen.“).

Wie die Vergütung einer bedarfsgerechten Einspeisung strukturiert werden könnte, ist noch unklar. Diese brauchen wir aber zur Ablösung der fossilen Kraftwerke.

Positiv wird der zelluläre Ansatz des VDE gesehen; mit diesem würde ein Großteil des Netzausbaubedarfs unnötig. HGÜ-Leitungen sind dann nur für die letzten 6% notwendig (Studie der Energy-Watch-Group). Die Speicher müssten in die Netzentgelte eingebunden werden, da sie genauso Teil der Energieinfrastruktur sein werden. Heutzutage unsinnige Restriktionen auf technischer Ebene verteuern und behindern den dezentralen Ausbau. Eine Machbarkeitsstudie zum zellulären Ansatz wird zur Zeit von der N.ERGIE erstellt.

Im Wahlprogramm sollten wir unsere Ziele anschärfen und die Kohleausstiegsfrage in den Mittelpunkt stellen. Die Besondere Ausgleichsregelung sollten wir nicht abschaffen, sondern auf das vernünftige Maß einschränken. Wir werden daran arbeiten müssen, die Ausschreibung möglichst schadenfrei zu gestalten, denn die Aufnahme der Beihilfeleitlinien der DG Wettbewerb in die Richtlinien der DG Energie und Klima sind leider von allen europäischen Institutionen beschlossen worden.

Die Kosten der EE sind vorwiegend Kapitalkosten (50 % der Gesamtkosten), die von Ausschreibungen allenfalls negativ beeinflusst werden. In Bau und Betrieb herrscht bereits starker Wettbewerb. Kleine Akteure ohne hohe Verwaltungskosten und mit moderater Renditeerwartung haben die geringsten Kapitalkosten.

93% der Bevölkerung unterstützen die Energiewende und wollen den Ausstieg aus der Kohle. Für den Bundestagswahlkampf sollten wir mögliche Kompromisse nicht schon ins Wahlprogramm schreiben.

2.3         Anträge für die BDK

Harald Stengl stellt den Antrag, dass die Bundesnetzagentur die Erzeugungs- und Lastdaten kleinteilig zur Verfügung stellt und Szenarien entwickelt, wie der Netzausbau durch Speicher ergänzt oder vermindert werden kann. Da das Thema nicht unbedingt für eine BDK geeignet ist, wird mit einer Gegenstimme beschlossen: Der Antrag soll an Oliver Krischer, der im Beirat der Bundesnetzagentur sitzt, weitergegeben werden (via Georg Kössler). Kleinere Änderungen und Zuspitzungen werden noch eingearbeitet.

Werner Weindorf und Hartwig Berger haben einen Antrag mit Eckpunkten für ein EEG unter grüner Regierungsbeteiligung geschrieben. Zu diesem wurden aus der BAG Ergänzungen gemacht. Der geänderte Antrag wurde ohne Gegenstimmen und Enthaltungen von den anwesenden Delegierten (siehe Teilnahmeliste) angenommen. Die Begründung wird am Sonntag von einer Schreibgruppe konsolidiert.

Philipp Schmagold wird einen Antrag einbringen, den auch Hans-Josef Fell und Hermann Ott unterstützen und bittet um die Unterstützung durch die BAG. Tobias Balke stellt den Antrag vor, Diskussion verschiedenener Vorschläge:

  • Antrag unterstützen und Textarbeit zusammen mit Philipp: abgelehnt
  • Die BAG empfiehlt dem BuVo, die Eckpunkte des Antrags von Philipp Schmagold in seinen Leitantrag zu integrieren: 5 Enthaltungen, 1 Gegenstimme, Rest ja
  • Schreibgruppe gründen und eigene Änderungsanträge zum Leitantrag als BAG stellen (Doodle-Abstimmung) einstimmig angenommen

3          Länderberichte

3.1         Hamburg

Dreitägiger Sommerworkshop Energiewende; Themen: Nachhaltige Geothermie zum Kühlen und Heizen, Sanierung im Gebäudebestand, Divestment.

3.2         NRW

RWE-Aktien werden von einzelnen Kommunen verkauft, Steag kündigt Stellenstreichungen und Null-Dividenden an. Divestment-Bewegung ist aktiv.

3.3         Sachsen

Vattenfall-“Verkauf“ an EPH: nur mit Aufgeld möglich. Das Konzept von EPH ist unklar, der Käufer wird aber von der IG BCE und der Landesregierung unterstützt. Es gibt Befürchtungen hinsichtlich der Ewigkeitskosten der Braunkohle. Das Schwarzbuch EPH von Greenpeace steht im Netz (https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/schwarzbuch-eph).

Atomthemen II

3.4         Ewigkeitskosten Atomenergie

3.4.1        Bericht aus der Kommission zur Sicherstellung der Finanzierung des Kernenergieeinstiegs

Jürgen Trittin als Ko-Vorsitzender der Kommission stellt Ausgangslage, Probleme und die erzielten Kompromisse dar.

Rückstellungen in Gefahr:

  • nicht insolvenzfest
  • nicht umbaufest
  • nicht übernahmefest

Um das Verursacherprinzip wenigstens in Teilen zu sichern, wurden die (steuerfreien) Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in Höhe von 47,5 Mrd. € analysiert und den verschiedenen Aufgaben zugeordnet: 18,3 Mrd. € für Zwischen- und Endlagerung, 9,9 Mrd. € für Behälter und Transporte und 19,7 Mrd. € für den Rückbau der Kraftwerke. Im internationalen Vergleich liegen diese Rückstellungen am oberen Ende der Skala. Durch eine kalkulatorische Verzinsung von 4,6 % sollen die bis 2100 auflaufenden Gesamtkosten von 170 Mrd. € abgedeckt werden. Zur Zeit decken die Vermögen gerade noch die Rückstellungen; der Marktwert der Stromkonzerne sinkt jedoch. Deshalb ist eine Risikovermeidung nicht mehr möglich; es geht um Risikominderung.

Der erzielte Kompromiss sieht vor, dass die Langzeitaufgabe der Lagerung der radioaktiven Abfälle gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Rückstellungen nebst eines Risikoaufschlags in staatliche Verantwortung übergeht. Die Betreiber müssen die Klagen gegen den Atomausstieg zurückziehen, die von ihnen verwalteten Rückstellungen mit Aktiva unterlegen und zügig für den Rückbau der AKW verwenden. Eine Aufspaltung von Konzernen entbindet nicht von der Aufgabe. Das Gegenmodell eines Fonds mit unbegrenzter Nachhaftung nach Schweizer Modell ist wegen des mangelnden politischen Willens, aber auch wegen des fehlenden Eigenkapitals für eine vollständige Bar-Übertragung nicht durchführbar.

Betroffene Gesetzespakete:

  • Atomgesetz
  • Konzernhaftung
  • Bilanzvorschrift
  • Fondsgesetz

Der öffentlich-rechtliche Fonds soll über eine Stiftung verwaltet werden, damit das Finanzministerium in Haushaltsnotlagen nicht darauf zugreifen kann. Das Gesetz soll noch vor Jahresende verabschiedet werden.

3.4.2        Diskussion

Es werden Zweifel an der Bewertung der Unternehmen sowie den Prognosen zur Zinsentwicklung geäußert. Außerdem befürchten manche, dass die Kostenschätzungen viel zu niedrig angesetzt sind. Sollten die Konzerne später besser zahlungsfähig sein, haben sie sich eventueller Mehrkosten elegant entledigt.

Jürgen entgegnet, dass die Kostenschätzung auf den Erfahrungen mit dem Abriss von Stade und mit dem Atommülllager Konrad basiert. Gorleben ist deshalb so teuer, weil unter dem Deckmantel der Erkundung ein Bergwerk gebaut wurde. Seine Einschätzung: Nachhaftung oder Risikozuschlag; beides gleichzeitig gibt es nicht.

Die Anti-AKW-Bewegung hat den erzielten Kompromiss heftig kritisiert; viele befürchten, dass uns der Umgang mit dem Thema bei der Bundestagswahl auf die Füße fallen wird.

Der vorliegende Antragsentwurf von Hartwig Berger und Karl-Wilhelm Koch sollte vor dem Hintergrund der erhaltenen Informationen noch einmal überarbeitet werden. Danach soll er per Mail versandt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass der Antrag nicht von der BAG sondern von den Autor*innen eingebracht wird und jede*r Änderungsanträge stellen kann: mit Mehrheit angenommen.

4          Sonstiges

4.1         Separater E-Mail-Verteiler für Delegierte

mit Mehrheit abgelehnt

4.2         Nächste Sitzung

04./05. November wird der nächste Termin sein, Ort Berlin.

Freitag Abend: Rainer Baake. Für Samstag werden noch Themen gesucht; möglicherweise Diskussion mit (Teilen der?) BAG Ökologie zum Thema Windenergie und Naturschutz.

 

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