Ergebnisse der RSK-Stellungnahme ‚Stresstest’ vom Mai 2011 als Regierungsauftrag nach Fukushima

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Ergebnisse der RSK-Stellungnahme ‚Stresstest’ vom Mai 2011 als Regierungsauftrag nach Fukushima:

 

„Die Bewertung der Kernkraftwerke bei den ausgesuchten Einwirkungen zeigt, dass abhängig von den betrachteten Themenfeldern über ale Anlagen kein durchgehendes Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart, Alter der Anlage oder Generation auszuweisen ist.“

„Die RSK hat noch keine Überprüfung vorgenommen, inwieweit die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind.“ Es wurde lediglich eine „Robustheitsbewertung für ausgewählte Aspekte“ vorgenommen. Die eigentlichen Lehren aus Fukushima bezüglich der wirklich notwendigen Sicherheitsreserven, großräumiger Verwüstungen und Infrastrukturzerstörungen, bei denen z.B. kein Kraftstoff für Notstromdiesel herangeschafft werden kann etc. sind noch nicht gezogen.

 

Ergebnisse im Überblick:

 

  • Erdbeben: Neue Forschungsergebnisse des Erdbebenzentrums Potsdam legen Berücksichtigung höherer Erdbebenstärken nahe, welche Erdbebenstärken zu Grunde zu legen sind, muss neu diskutiert werden, die Erdebenesicherheit der meisten Anlagen ist nur im Basislevel nachgewiesen (nicht einmal Level 1)
  • Hochwasser: bei einigen Anlagen ist das AKW-Gelände schon beim Bemessungshochwasser überflutet. Was bei einem länger andauernden Hochwasser und Unzugänglichkeit des Geländes geschieht wurde noch nicht untersucht
  • Notfallaßnahmen: die Reaktorsicherheitskommission kann keine Aussagen dazu machen, wie gut Notfallmaßnahmen bei erschwerten Randbedingungen von außen (z.B. weiträumige Naturkatastrophen) funktionieren würden, weil sie nicht genügend nachgewiesen wurden. Notfallkonzepte sollten neu erarbeitet und überprüft werden bezüglich verfügbarer Notwarten, Unzugänglichkeit Kraftwerksgelände (z.B. Überflutung), längerer Stromausfall in Umgebung, mobiler Notstromaggregate, Stromeinspeisepunkte außen am AKW etc.
  • Lang andauernder Notstromfall: zum Teil gibt es Öl- und Kraftstoffvorräte, aber nicht überall, keine durchgängigen Nachweise zur Beherrschung einer lang anhaltenden Notsituation bei möglicher Unzugänglicheit des Geländes und der Umgebung
  • Vollständiger Ausfall Kühlwasserrücklauf: wurde in der Regel bislang nicht untersucht.
  • Brennelementebecken: bei einem Ausfall des Nebenkühlwassers wurde bislang icht ausreichend untersucht und anchgewiesen,  wie die Brennelementebecken gekühlt werden können, eine vertiefte Überprüfung wird von der Reaktorsicherheitskommission als notwendig rachtet
  • Flugzeugabsturz: Die verbliebenen neun Atomkraftwerke sind ausgelegt darauf, dem Absturz des ‚Phantom’-Militärflugzeuges standzuhalten. Dass die AKW dem Absturz eines mittleren oder großen Verkehrsflugzeug stand halten ist nicht nachgewiesen. Die neueren sehr großen Verkehrsflugzeuge Typ A 380 oder vergleichbar wurden noch gar nicht betrachtet.

 

VerfasserIn: Astrid Schneider, Specherin BAG-Energie – Berlin, den 24.06.2011

Quelle Angaben: RSK Stellungnahme 11. vom 14.05.2011 (437 RSK-Sitzung) Download: https://www.rskonline.de/downloads/rsk_sn_sicherheitsueberpruefung_20110516_hp.pdf

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