Unkonventionelles Erdgas – Studie des BMU

Die vom BMU vergebene Studie wurde letzte Woche veröffentlicht. In der Studie wurden lediglich die Risiken für das Grundwasser bewertet. Weitere Aspekte wie Klimabilanz, Flächenverbrauch etc. wurden nicht behandelt.
Die AutorInnen sehen viele ungeklärte Risiken, fordern jedoch nicht die Förderung von unkonventionellem Gas grundsätzlich zu verbieten (wäre für mich eigentlich erst mal die logische Konsequenz). Sie raten jedoch auch davon ab Fracking (aufbrechen der gasführenden Gesteinsschichten durch das Einpressen von Wasser und Chemikalien) in großtechnologischem Stil in Deutschland anzuwenden.

Wichtigste Kernpunkte:

  • Es besteht keine ausreichende Datengrundlage um die Risiken die mit Fracking  vernünftig einschätzen zu können
  • Risiken, wie mögliche Wirkungspfade durch die Chemikalien und Gas möglicherweise einen Weg ins Grundwasser zu finden, sind stark von den lokalen/ regionalen geologischen Verhältnissen abhängig
  • Die gängige Praxis des Verpressens des Flowback (Frack-Flüssigkeit, die aus der Bohrung vermischt mit Lagerstättenwasser zurückfließt) ist ein Problem!
  • In Wasserschutzgebieten sollte Fracking grundsätzlich verboten werden!

Wenn ihr Interesse habt – hier ist der Link zur Studie:
https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/49111.php

 

 

2 Kommentare

  1. Christa Stiller-Ludwig

    Seriöse Gutachter bewerten und analysieren Fakten; sie können deshalb gar nichts fordern! Das ist nämlich Aufgabe der Politik,- und so lautete auch ihr Credo: wir können und werden nichts fordern, denn das muss die Politik tun.Wir können nur die Sachlage so aufbereiten, dass die Politiker Benachrichtigen

  2. Christa Stiller-Ludwig

    …wir können die Fakten nur so aufbereiten, dass anschliessend die politische Entscheidung getroffen werden kann, Fracking per Gesetz zu verbieten.”
    Fazit: Fracking verbietengelingt nur durch ein Fracking-Verbotsgesetz auf Länder-oder auf Bundesebene.Das Grundgesetz gestattet dies ausdrücklich den Ländern, für die Wasserwirtschaft sogar abweichend von Bundesgesetzlichen Regelungen.
    Christa Stille- Ludwig
    Sprecherin LAG NRW und
    Mitglied BAG Energie

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